Knaller: Rollei CarDVR-200 WiFi Autokamera für nur 64,90 Euro inkl. Versand

64,90 128,95 Zum Deal
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Bei Ebay bekommt ihr heute als WOW des Tages unter anderem die Rollei CarDVR-200 WiFi Autokamera für nur 64,90 Euro inkl. Versandkosten.

Im Vergleich kostet die Dash Cam mindestens 128,95 Euro – hier spart ihr also knallermäßige 64,05 Euro!

So eine Autokamera ist natürlich super praktisch um bei Unfällen immer das nötige Beweismaterial zu haben…

Hier die Details zur Kamera:

  • Videoauflösung (2304×1296/30fps)
  • Mit Ambarella A7 LA55 Chip – super Bild-Qualität bei Tag und Nacht
  • Mit 3-Achsen G-Force Sensor
  • Loop Funktion: 3 Minuten
  • Mit Quad-Kamera Live-Ansicht: Bilder von bis zu vier Kameras via App ansehen
  • Der CarDVR-200 lässt sich bequem über App mittels Smartphone/Tablet PC steuern
  • Bewegungsautomatik mit autom. Ein-/Aus-Funktion
  • WLAN integriert und Wireless-Video-Streaming: Kabelloses Livebild auf Smartphone oder Tablett übertragen
  • Notfallaufnahme-Taste! Notfallaufnahme: 30 Sekunden (Pre-Record) und 30 Sekunden (Post-Record)
  • Mit Kollisionserkennung
Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.

Lukas

Lukas

Ich bin Lukas und bin seit mittlerweile über 5 Jahren ein Teil des Snipz-Teams. Ich bin großer Fan von guten Filmen, Technik-Schnäppchen und verschiedenen Gadgets, aber sage auch zu Schnäppchen aus der Modewelt nicht nein.

18 Comments
  1. Man sollte aber wissen, das die Verwendung in Deutschland verboten ist, da die Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen untersagt ist.
    Wenn euch einer was will, bekommt ihr echte Probleme mit so einer Cam im Auto.
    Könnt die also nur auf eurem Privatgrundstück oder in der Wohnung verwenden.

    • Bist du Anwalt? In welchem Gesetz oder BGH Urteil steht das?

      • Gibt mehre Urteile zu privat installierten Kameras, die z.B. Straßen/Einfahrten überwachten und demontiert werden mussten.

        Fakt ist, wenn jemand ohne Grund auf öffentlichen Raum Videoaufnahmen macht, bekommt er ein Problem, sobald sich jemand beschwert.
        Übrigens auch ne nette Idee, ein bisschen Geld zu verdienen, kann doch sicher auch Abmahnen 😉

        • Ja ich werde auch morgen meine Fotoausrüstung und mein Handy verkaufen. Da ich nicht mehr in der Öffentlichkeit Filmen darf. Danke für den guten Tip!!!!!

        • Bei privat installierten Kameras die z.B. Straßen/Einfahrten überwachen sollen oder die an Quadcoptern befestigt sind um Nachbargrundstücke auszuspionieren oder den Ausschnitt von hübschen Mädels am Strand ins Visier nehmen gebe ich dir recht. Das ist aber ein ganz anderer Schuh.

          Alles was mit Dashcams zu tun hat ist rechtlich zwar umstritten, aber nicht generell verboten. Man darf die Aufnahmen nicht ins Internet stellen oder Verkehrssünder damit anschwärzen ohne selbst betroffen zu sein, sie können jedoch (müssen nicht) zur eigenen Beweissicherung vor Gericht verwendet werden.

  2. Wenn man ein aktuelles Gerichtsurteil
    von vor ein paar Tagen heranzieht wird man merken dass die Rechtsprechung hier langsam aber sicher ein Einsehen zu haben scheint und Kameraaufzeichnungen vor Gericht als Beweismittel zulässt.
    Von daher per se diese als unzulässig zu bezeichnen stimmt leider nicht mehr!

    • Kann man hier nachlesen

      Rechtsexperte berät zu Dashcams – Das bedeutet das Dashcam-Urteil wirklich

      http://focus.de/4637306

      • https://www.activemind.de/video-kamera-ueberwachung-rechtskonform/
        Darf ich öffentlichen Straßenraum mit einer Kamera überwachen?
        Nein. Für die Beobachtung und Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sind ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig, also in erster Linie die Polizei.

        • Das gilt nur für festinstallierte Kameras! Der Link passt überhaupt nicht zum Artikel.

      • Eine Einzelfallentscheidung ändert nichts am deutschen Datenschutzgesetz.
        Ich würde, das nicht einsetzen. Die Kamera wird eingezogen und ein Bußgeld wird fällig.

        • Stimmt auch nicht generell. Bisher gibt’s lediglich in Bayern ein Bußgeld und zwar nur dann, wenn:

          1. die Aufnahme ins Internet gestellt wird oder
          2. der Polizei übergeben wird, um andere Verkehrssünder anzuzeigen

          Was verunsicherst du die Leute hier so mit Halbwahrheiten?

        • Nix Halbwahrheiten.
          Lese mal die Berichterstattung zum Urteil genau.
          Die grundlose Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist Privatpersonen ist verboten. Egal mit welcher Kamera.
          Im zitiertem Urteil wurde die Kameraaufzeichnung erst NACH einer Nötigung gestartet, um weitere Verkehrsvergehen zu dokumentieren.
          Nur deswegen wurde das überhaupt als Beweis zugelassen.
          Die grundlose Videoaufzeichnung mit einer DashCam in Endlosschleife ist verboten. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

        • genau das das @gamer doch! mann mann mann…

  3. Wir Deutsche und der Datenschutzwahn – da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

  4. Antworten
    Lass mich Arzt ich bin durch [iOS] 25. April 2015 at 12:48

    Leute mal ehrlich , man kann es auch übertreiben … Ich kann mir auch na cam im Scheißhaus anbringen um danach Zu beweisen wer das letzte Blatt genommen hat … Also bitte denkt man an die Zeit wo Handys noch keine Kamera hatten das war die Welt noch nicht so kaputt !!!

  5. Kann denn einer mal zur Abwechslung etwas über die Cam sagen/berichten.
    Besten Dank vorab!

  6. Im Falle eine Unfalls, würde ich die Dashcam auf keinen Fall der Polizei übergeben und auch nicht eine evtl. Aufzeichnung erwähnen. Das würde ich danach erst mit meinem Rechtsanwalt klären, ob und wie eine Aufnahme evtl. vor Gericht verwendet werden kann.
    Es ist schon erstaunlich, dass der Staat in die Privatsphäre der Bürger immer mehr eingreift, dass der Privatmann aber daran gehindert wird sein Recht zu beweisen.
    Wenn ich mich mit meiner Digitalkamera an die Kreuzung stelle und dort Videos aufnehme, ist das dann auch verboten? Was ist wenn ich mir die Actioncam an der Jacke befestige und zu Fuss unterwegs bin? Eine Dashcam im Auto ist etwas anderes, als eine fest installierte Kamera, mit der ich dann wirklich immer den gleichen Raum überwache. Die Dashcam ist ständig in Bewegung Orte werden also immer nur für kurze Zeit im Bild festgehalten. Außerdem werden die Aufnahmen im Loop-Modus automatisch überschrieben, d.h. sie werden also im Normalfall nicht mal angeschaut. Veröffentlichungen im Netz oder wo auch immer, sind natürlich eine andere Geschichte.

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