[NECKERMANN] Sensation des Tages! Eastwind Heimtrainer HT 1001 für 119,94 Euro inkl. Versandkosten!

119,94 169,99 Zum Deal
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Achtung: Dieser Beitrag wurde vor mehr als 12 Jahren veröffentlicht und ist somit schon etwas älter. Zu diesem Zeitpunkt war der Preis aktuell und von uns geprüft. Zwischenzeitlich dürften sich Preis und Verfügbarkeit aber wahrscheinlich geändert haben - achte also bitte darauf, wenn du zum Anbieter klickst. Falls Du feststellst, dass der Deal nicht mehr verfügbar ist oder der Preis sich geändert hat, informiere uns gern mit einem Kommentar.
 

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Pleite oder nicht …

Das Angebot ist trotzdem super – bei Neckermann bekommt Ihr heute als Sensation des Tages den Eastwind Heimtrainer HT 1001 für 119,94 Euro inkl. Versandkosten!

Um auf den Preis zu gelangen, gebt Ihr den Gutscheincode “PW1265” im Bestellprozess ein – aufgrund der aktuellen Lage sollte man als Zahlungsweise “Rechnung” wählen.

Im Preisvergleich findet man den Eastwind HT 1001 sonst erst ab 169,99 Euro – hier lassen sich also rund 50,- Euro sparen!

Hier die Details in Kurzform:

  • Aufstellmaße L x B x H (cm): ca. 76 x 51 x 161 cm
  • Schwungmasse: 8kg
  • Bremssystem: Magnetbremssytem
  • Pulsmessung: Handpuls
  • Rollen: 2
  • Bodenniveau-Ausgleich: Ja
  • Belastbarkeit: max. 120 kg
  • Computeranzeige: ca. Kalorienverbrauch, Geschwindigkeit, Puls, SCAN -Funktion, Strecke, Trainingszeit
  • Garantiedauer: 24 Monate
  • Lieferung erfolgt zerlegt im Karton.
Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.

Tobi

Tobi

Ich bin Tobias, Gründer von Snipz.de. Ich habe Snipz.de 2009 als privaten Blog gestartet und über die Jahre ist die Seite immer mehr gewachsen, so dass hinter Snipz.de mittlerweile ein richtiges Team und eine Firma steht. Im richtigen Leben arbeite ich seit 2006 als Informatiker und bin seit einigen Jahren als IT Consultant für einen Großkonzern im Bereich Dokumentenmanagement und Outputmanagement tätig - falls ihr mal ein Projekt im Bereich Dokumenten-Druck, E-mail Versand oder Archivierung plant, könnt ihr mich gern kontaktieren. In meiner Freizeit beschäftige ich mich leidenschaftlich mit dem Thema Camping, Reisen und Wohnwagen und betreibe, zusammen mit meiner Frau, einen kleinen Camping-Blog. Zusammen mit unseren beiden Kindern versuchen wir so viel wie möglich zu Reisen und die Welt zu entdecken.

8 Comments
  1. Ähm, sorry, aber dieser “Tipp” ist nun total bescheuert.

    Neckermann ist in der Insolvenz. Das bedeutet: Schulden werden zunächst nur noch bezahlt an Gläubiger, die beim Insolvenzverwalter Forderungen geltend gemacht haben.

    Dies gilt auch für die Schuld, bestellte Ware zu liefern.

    Das dümmste, was man also machen kann, ist, bei einem insolventen Händler Ware zu bestellen, denn rechtlich gesehen hat man nichts in der Hand, den Händler zur Lieferung der Ware zu zwingen – der Händler kann aber sehr wohl die Bezahlung erzwingen! Auch bei einer Stornierung kann der Händler z.B. eine Stornierungsgebühr verlangen usw.

    • Um das nochmal juristisch genauer zu erklären:

      Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz geht, wird der gesamte Betrieb vom zuständigen Gericht beschlagnahmt, und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt (meistens ein Anwalt einer grösseren Kanzlei der Region), der im Namen des Gerichts über das restliche Betriebsvermögen verfügt.

      Zum Betriebsvermögen gehören auch Lagerbestände. Diese gelten als Betriebsvermögen, sind Teil der Insolvenzmasse, und aus dieser müssen zunächst einmal Forderungen der grössten Gläubiger befriedigt werden. Ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters wird keine Ware das Lager verlassen, denn die Ware gehört ja nun mal nicht dem Besteller, sondern den Gläubigern, da das Prinzip gilt, dass nur derjenige (und zwar in Rangfolge der Höhe der Forderungen) etwas geltend machen kann, der dies gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet hat. Eine Bestellung gehört logischerweise nicht dazu.

      Also nochmal: Finger weg von Bestellungen bei insolventen Händlern, man hat nichts in der Hand, um die Lieferung zu erzwingen, der Händler kann aber sehr wohl die Bezahlung erzwingen!

      • Und wo ist jetzt das Problem bei Bestellung auf Rechnung? Man erhält die Rechnung erst mit der Lieferung der Ware und tritt nicht in Vorkasse.

        Garantie gibts ohnehin über den Hersteller. Ich sitze wohl grade auf dem Schlauch, was Du genau meinst…

        • Das ist falsch. Der Händler hat das Recht, nach Bestelleingang zunächst die Bezahlung zu verlangen, und dann innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Oder gar nicht.

          Ausserdem: Was machst du, wenn die bestellte Ware gleich zu Beginn defekt ist? Die Zahlungspflicht beginnt bei Empfang der Ware. Ein insolventer Händler wird dir wohl kaum Ersatz liefern.

        • Für alle, die das immer noch nicht glauben wollen, mal als Beispiel Amazon.de. Vielen glauben, Amazon würde quasi erst “bei Versand” bzw. “nach Bestellung, irgendwann” von der KK abbuchen. Das ist aber falsch.

          Tatsächlich wird von Amazon zunächst nach Bestellung der volle Betrag auf der Kreditkarte reserviert (“on hold”). Die Bestellung wird dann im Lager gepickt. Dann wird, noch vor Versand, der bereits reservierte Betrag der Kreditkarte belastet (“clearing”).

          Wenn das alles erfolgreich war, wird tatsächlich versendet. Also nochmal:

          Auch bei Amazon.de ist es bei Zahlung mit KK immer Vorkasse. Wenn dann z.B. die Lieferung verlorengeht oder bereits defekt geliefert wird, hat der Kunde trotzdem Pech gehabt. Insbesondere dann, wenn ein Ersatz gar nicht geliefert werden kann, weil der Artikel nicht mehr vorrätig ist, was bei Schnäppchen regelmässig der Fall ist.

          Viel Spass beim Versuch, von einem insolventen Versandhändler eine Ersatzlieferung zu bekommen.

          Übrigens: Wenn die Bestellung mangelhaft geliefert wurde, hat man nicht das Recht, die Rechnung nicht zu zahlen. Dies wäre nur möglich, wenn man die Bestellung widerruft oder zurückschickt.

  2. Versteh ich auch nicht so ganz.Ein Bekannter hat noch vor 4 Tagen LCD TV auf 24 Raten gekauft und der wurde gestern geliefert mit Ratenzahlung einverstanden.Erste Rate beginnt in 99 Tagen.

    • Jo, natürlich, wiel in diesem Fall Neckermann das Geld von der finanzierenden Bank erhalten hat, dafür dann auch noch eine Vermittlungsprovision bekommt, und weil das auch für die Bank kein Risiko ist, weil mit dem vollen Gehalt des Bestellers abgesichert ist.

      Der typische Fall ist aber nicht der Ratenkauf, sondern Zahlung auf Rechnung oder Vorkasse, und hier hat man bei insolventen Händlern ein Riesenproblem.

      Allen, die hier glauben, das sei alles kein Problem, empfehle ich dringend einen Blick ins BGB. Der Besteller schuldet die Zahlung der Ware, der Verkäufer allerdings schuldet die Lieferung der Ware innerhalb einer “angemessenen” Frist, und dies ist sehr dehnbar. Ausserdem bleiben dem Händler sogar bei Lieferung von defekter Ware mehrere Versuche, innerhalb einer angemessenen Frist (die meisten Gerichte sprechen hier von 4 Wochen) den Mangel zu beheben. Bei einem insolventen Unternehmen würde dies aber ins Leere laufen.

  3. War bei Quelle damals auch so. Hat auch der Paul viel Arbeit für nix gemacht!

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