[HTC] Warehouse! Das neue HTC Incredible S Smartphone (4″ Touchscreen, 8 MP Kamera, Android OS 2.2) muted black nur 332,48 Euro inkl. Versand (Vergleich 382,40)

Achtung: Dieser Beitrag wurde vor mehr als 13 Jahren veröffentlicht und ist somit schon etwas älter. Zu diesem Zeitpunkt war der Preis aktuell und von uns geprüft. Zwischenzeitlich dürften sich Preis und Verfügbarkeit aber wahrscheinlich geändert haben - achte also bitte darauf, wenn du zum Anbieter klickst. Falls Du feststellst, dass der Deal nicht mehr verfügbar ist oder der Preis sich geändert hat, informiere uns gern mit einem Kommentar.
 

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Bei den Amazon Warehousedeals bekommt Ihr gerade das HTC Incredible S Smartphone 4″  Touchscreen, 8 Megapixel Kamera, Android OS 2.2) muted black für nur 332,48 Euro inkl. Versand.

Der beste Idealopreis liegt bei 382,40 Euro inkl. Versand – eine Ersparnis von 50,- Euro! Es handelt sich hierbei um B-Ware, der Zustand ist mit “gut” angegeben -> Verpackung leicht verdellt oder kleine Schönheitsfehler.

  • Android OS Version 2.2 mit HTC Sense Oberfläche, Android Market
  • 10.2cm (4 Zoll) großer, kapazativer S-LCD Touchscreen, 3.5mm Klinkenstecker
  • Unterstützt, HSPA, WCDMA und GSM Netz, 768MB großer Arbeitsspeicher, 1,1GB Interner Speicher, WiFi (b/g/n), DLNA, Micro-USB Anschluss
  • 8 Megapixel Kamera mit Autofokus sowie eine Frontkamera mit 1.3 Megapixel Auflösung für Videotelefonate
  • Lieferumfang: HTC Incredible S, 1450mAh Akku, 8GB micro SD Speicherkarte, Stereo-Headset, Ladegerät, Micro USB-Kabel, Bedienungsanleitung

Amazon Sterne Die Amazon Kunden vergeben im Durchschnitt 4,3 von 5 möglichen Sternen – ein sehr gutes Ergebnis bei immerhin über 60 Kundenrezensionen.

Was ist ein Warehousedeal? Wie immer bei den Warehousedeals können kleine optische Mängel am Produkt vorliegen – meistens hat aber nur die Verpackung eine Macke, was die Wenigsten stören sollte! Ist aber wirklich mal was, hat man das volle Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz und Amazon zahlt sogar die Kosten für den Rücktransport!

Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.

alexander

alexander

Ich bin Alex, zusammen mit Tobi habe ich Snipz.de im Januar 2009 gestartet und euch bis Ende 2018 jeden Tag mit den besten Schnäppchen versorgt. Seit 2019 widme ich mich nun neuen Herausforderungen, da ich nach 9 Jahren intensiver Schnäppchensuche einfach mal einen Tapetenwechsel brauchte.

2 Comments
  1. “Ist aber wirklich mal was, hat man das volle Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz und Amazon zahlt sogar die Kosten für den Rücktransport!”

    Ist zwar für uns Verbraucher gut, aber keinesfalls ne Besonderheit von Amazon. Ich nehme mal an, ihr denkt unter anderem an §§355 ff. BGB. Doch hier heißt es ausdrücklich (§357 II 3 – Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe):

    “[…]dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.”

    Ergo darf man alles was mehr als 40€ gekostet hat kostenlos zurückschicken wenn man es sich anderes überlegt – ob gebraucht oder nicht, solange sie unter §312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) fallen, und von den Ausnahmen in Absatz 4 nicht tangiert werden. Da Verkäufe durch Amazon grundsätzlich nach §312b als “Fernabsatzverträge” gelten, gelten hier auch die gesetzlichen Regelungen zu Widerruf und Rücksendung in §375 II 🙂

    Grund hierfür ist, dass der Verbraucher die gleichen Möglichkeiten wie im Laden haben soll, wo er sich die Ware zuerst anschauen und testen kann bevor er sie erwirbt (ausgenommen natürlich Software, Filme etc. [siehe §312d IV])

    Nur so am Rande 😉

  2. Und wenn wir jetzt noch anmerken, dass es schon seit langem kein “Fernabsatzgesetz” gibt, sondern alles im BGB geregelt ist (siehe Beitrag vor mir), könnte man das fast in der NJW abdrucken 😉

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