Rechte beim Flugausfall
Auf dieser Seite erfahrt Ihr alles Wichtige rund um das Thema Flugausfall, Flugverspätung und Entschädigungen.
Egal ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise, ein Flugausfall oder eine Verspätung sind ärgerlich und stressig. Doch damit ihr die Reise trotzdem in guter Erinnerung behaltet, klären wir Euch heute auf, wie Ihr eine Entschädigung von bis zu 600,- einfordert, welche Rechte ihr bei Ausfällen, Verspätungen oder Beförderungsverweigerung sonst noch habt und was die EU-Verordnung 261 damit zu tun hat. Wir geben Euch zunächst eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Informationen und erklären Euch, wie Ihr eure Ansprüche geltend macht. Dazu stellen Wir euch am Ende der Seite außerdem Tipps für ein entsprechendes Musterformular zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung
Die Rechte, die Ihr bei einer Annullierung oder Verspätung eures Fluges habt, regelt die EU-Verordnung 261. Dabei sind besonders der Zeitpunkt der Information über die Annullierung und die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort (bei Verspätung oder Alternative) entscheidend dafür, über welche Leistungen Ihr Euch freuen dürft.
Bei einem Flugausfall muss die Airline Euch umgehend darüber informieren und Euch alternative Beförderungen zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Flugpreis erstattet werden. Doch dies ist gerade bei Billigfliegern nur wenig Trost. Daher solltet Ihr unbedingt prüfen, ob nicht weitere Bedingungen vorliegen, die Euch eine Ausgleichszahlung bescheren.
Hierfür müssen zunächst folgende grundlegende Voraussetzungen gegeben sein:
- Ihr seid
- Mit dem Ersatzflug mindestens zwei Stunden verspätet am Ziel eingetroffen oder
- Euch wurde kein Ersatzflug angeboten und selbst ebenfalls keiner gebucht
- Ihr seid
- Innerhalb der EU gestartet oder
- Außerhalb der EU gestartet aber in der EU gelandet und die durchführende Airline hat ihren Sitz in der EU
- Schuld an der Verspätung ist die Fluggesellschaft
Die Flugannullierung: Bis zu 600,- Ausgleichszahlung
Die Rechte, die Ihr im Falle einer Annullierung habt, hängen vom Zeitpunkt ab, an dem euch die Airline über die Umstände informiert, sowie von den angebotenen Alternativen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Zeiträume:
- 14 Tage vor Abflug: In diesem Fall habt Ihr leider noch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, natürlich aber auf Kostenerstattung der Buchung
- 14 bis 7 Tage vor Abflug: Solltet Ihr mehr als zwei Stunden früher und/oder mehr als vier Stunden später am Ziel angekommen sein, steht Euch eine Ausgleichszahlung zu
- Weniger als 7 Tage vor Abflug: Jetzt wird Eure Entschädigung immer wahrscheinlicher: Bereits ab einer Vorverlegung des Starts um eine Stunde und/oder mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Ankunft könnt Ihr die Airline zur Kasse bitten
Neben den Fristen ist die Entfernung des Fluges entscheidend, welche Ausgleichszahlung fällig wird. Wenn die Airline nun also die oben genannten Zeitfenster nicht einhalten kann, dann bestehen folgende Ansprüche:
- A) Bis 1500 km: 250,-
- B) Bis 3500 km: 400,-
- C) Ab 3500 km: 600,-
Diese Ausgleichszahlung steht Euch auch zu, wenn Ihr Euch den Ticketpreis zurückerstatten lasst und wird nicht etwa mit diesem verrechnet. Im Falle eines Ersatzfluges kann es sein, dass Euch ein alternativer, nahegelegener Flughafen angeboten wird. Solltet Ihr dieses Angebot annehmen, muss die Airline für die entsprechenden Beförderungskosten aufkommen.
Gut zu wissen: Die Verordnung bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf die Nichtbeförderung. Sollte die Airline den Flug also z.B. überbucht haben und Euch die Beförderung verweigern, dann beteiligt Euch an ihrer Gewinnmaximierung und besteht auf den Ausgleichsanspruch!
Was passiert, wenn der Flug lediglich verspätet ist?
Hierzu lieferte die Flugastrechteverordnung (EG 261/2004) zunächst wenig Klarheit, doch nach einer Entscheidung des EuGH haben sich die Passagierrechte in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert, wenngleich die Rechtslage nicht eindeutig ist. Den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung könnt und solltet Ihr im Falle einer verspäteten Ankunft von mehr als drei Stunden unbedingt geltend machen. Der Euch zustehende Betrag ist analog zu den oben genannten Streckenlängen unter Flugannullierungen.
Welche Rechte habe ich als Fluggast außerdem?
Grundsätzlich gilt: Die Airline muss sich um das Wohl ihrer Passagiere kümmern. Dies gilt bei Annullierungen/ Umbuchungen sowie Verspätungen. Abhängig von der Dauer der Umstände muss sie angemessene Verpflegung gewährleisten und bei einer Umbuchung auf den nächsten Tag auch die Kosten für Hotel und Transfer übernehmen. Auch zwei Telefongespräche oder zwei E-Mails müssen Euch kostenlos ermöglicht werden, was besonders im außereuropäischen Raum wichtig sein kann (Betreuungsleistungen).
Was gilt als Ankunftszeit?
Diese Frage klingt zunächst etwas banal aber wenn es um den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung geht, können Minuten entscheiden. An großen Flughäfen vergehen zwischen dem Aufsetzten der Räder und dem Erreichen der Parkposition mitunter zehn Minuten oder mehr. Der EuGH hat als Ankunftszeit das Öffnen der Türen definiert.
Tipps und Tricks
Ganz wichtig bei einem Antrag auf Zahlungen: Ruhe bewahren! Ihr könnt Eure Rechte bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Lasst Euch also nicht noch am Flughafen durch lächerliche Reisegutscheine ruhig stellen. Wenn Ihr erstmal einen Antrag gestellt habt, kann es sein, dass die Airline (erneut) versucht mit Gutscheinen oder Meilenangeboten die Sache aus der Welt zu schaffen. Wenn dies der Fall ist und der Gutschein beispielsweise die Entschädigung an Wert übersteigt, kann es natürlich Sinn machen, diesen anzunehmen. Weiterhin ist es sinnvoll, dass Ihr wichtige Daten, Zeiten oder Kosten durch Quittungen, Fotos und Notizen festhaltet um so leichter und schneller an Euer Geld zu kommen. Und zum Schluss: Die oben genannten Beträge gelten für jeden Fluggast und nicht pro Buchung. Wenn der Familienurlaub also mit einem Flugausfall und erschöpften Kindern am Flughafen endet, dann lasst Euch das auch entsprechend bezahlen!
Wie kann ich meine Entschädigung einfordern?
Einige Airlines wie Ryanair bieten auf ihrer Website Online Formulare an. Andere wiederum sind nur schwer zu kontaktieren und lassen sich gerne viel Zeit bei der Bearbeitung der Anträge. Nehmt Euch Zeit und informiert Euch genau, an welche Adresse Ihr Euch wenden müsst, auch wenn dies häufig mit Arbeit verbunden ist. Ihr könnt Euch überlegen, ob Ihr die Ansprüche selbst geltend machen wollt, oder dies über einen entsprechenden Anbieter erledigen lasst. Diese behalten allerdings einen Teil der Zahlung als Provision ein. Meistens empfiehlt es sich, den Antrag zunächst selbst zu schreiben auch wenn manchmal Hartnäckigkeit gefragt ist. Generell ist es wichtig, nicht seinen angestauten Frust abzulassen, sondern dem Sachbearbeiter sofort klar zumachen, dass man sich seiner Rechte bewusst ist. Sollte Eure Anfrage nach einiger Zeit weiterhin erfolglos bleiben, besteht immer noch die Möglichkeit einen Anwalt oder entsprechenden Online Anbieter zu Rate zu ziehen.
Tipps zum Musterformular
Bei der Erstellung eines Anschreibens an die Airline solltet Ihr einige Dinge beachten, ein studierter Jurist müsst Ihr dafür allerdings nicht sein. Zuerst ist es wichtig zu klären, welche Airline die „ausführende Fluggesellschaft“ war, an diese ist das Formular zu richten. Wenn Ihr also zum Beispiel über Lufthansa gebucht habt und Eurowings den Flug durchführt, wendet Euch an Eurowings.
Darüber hinaus sollte das Anschreiben folgende Daten enthalten:
- Angaben zur eigenen Person
- Bezugnahme auf die EU-Verordnung 261/2004
- Flugnummer (wurde Euch bei Annullierung eine Alternative zur Verfügung gestellt, so gebt genau an, welcher Flug ausfiel und wann Ihr tatsächlich geflogen seid)
- Außerdem ist es sinnvoll darauf zu verweisen, dass nach der vorliegenden Informationslage keine Hinweise auf außergewöhnliche Umstände bestehen
- Anzahl und Namen der Fluggäste
- Antrag auf Ausgleichszahlung sowie ggf. zusätzlich
- Weitere Forderungen
- Rückerstattung des Ticketpreises
- Schadenersatz für Ersatzbeförderung
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung, falls diese zunächst selbst bezahlt wurden
- Kopien von entsprechenden Quittungen als Anlage beilegen
- Summe aller Forderungen, Kontodaten und Zahlungsfrist (14 Tage)
Das Musterformular sollte nach Möglichkeit als Einschreiben mit Rückschein und unterschrieben verschickt werden.
Musterformular Download
Zeit und Nerven sparen durch Serviceanbieter zur Flugpreiserstattung
Wer keine Lust auf den Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft hat oder einfach schnellstmöglich eine Erstattung haben möchte, kann auf verschiedene Serviceanbieter zurückgreifen, welche die Ansprüche dann im Namen des Kunden bei der Fluggesellschaft geltend machen.
In vielen Fällen ist das zwar nicht unbedingt notwendig, aber insbesondere wenn ein Anspruch besteht, die Fluggesellschaft eine Erstattung verweigert und man selbst den Gang zum Rechtsanwalt scheut, können diese Dienste den Aufwand deutlich verringern.
Dabei gibt es grundlegend zwei unterschiedliche Konzepte, die Angeboten werden:
- Anbieter, welche euren Anspruch prüfen, die Entschädigung in eurem Namen geltend machen und dafür einen Teil der Entschädigung als Provision erhalten.
- Anbieter, die euch den Anspruch auf eine Entschädigung „abkaufen“ – hier erhaltet ihr vorab einen geringeren Betrag, als die Fluggesellschaft eigentlich zahlen muss und der Serviceanbieter holt sich dann später die Entschädigung von der Fluggesellschaft und streicht die Differenz als Gewinn ein.
Beide Varianten können durchaus Sinn machen, sind aber immer damit verbunden, dass ihr einen Teil eures Anspruches an den Serviceanbieter abgebt.
Anbieter gibt es viele auf dem Markt, für beide Konzepte wollen wir euch exemplarisch jeweils einen Anbieter vorschlagen:
Ein Beispiel für einen Anbieter, der die Ansprüche in eurem Namen durchsetzt, ist Flightright.de.
Hier könnt ihr direkt auf der Seite eure Flugdaten eingeben und Flightright dann mit der Durchsetzung eurer Ansprüche beauftragen. Alles Weitere übernimmt dann Flightright für euch, dafür behält der Anbieter im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 20-30% zzgl. MwSt. ein.
Weitere Anbieter, die nach diesem Modell arbeiten, sind zum Beispiel Fairplane.de oder auch Flugrecht.de.
Wer es auf eine möglichst schnelle Erstattung abgesehen hat, kann alternativ einen Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de
Hier habt ihr die Möglichkeit, euren (berechtigten) Anspruch auf Erstattung direkt an den Anbieter zu „verkaufen“. Dafür wird natürlich eine etwas höhere Provision (35% zzgl. MwSt.) fällig, ihr erhaltet die Erstattung aber direkt vom Serviceanbieter innerhalb von 24 Stunden – das Risiko liegt ab dann also bei Wirkaufendeinenflug.de.