Top! Ganzo G718 Taschenmesser mit Klinge aus 440er Stahl für 7,61 Euro inkl. Versand!

7,61 12,40 Zum Deal
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Jan hat gerade per Email gemeldet, das Gearbest das Ganzo G718 Taschenmesser mit Klinge aus 440er Stahl für 7,61 Euro inkl. Versand verkauft.

In anderen Shops konnte ich das Messer erst ab etwa 12,40 Euro finden – man spart also etwa 4,80 Euro.

Die beiden Rezensenten bei Gearbest vergeben volle 5 von 5 möglichen Sternen.

Allerdings sei gesagt, dass es sich hier um ein Einhandmesser handelt, und somit möglicher gesetzliche Auflagen beim Führen einzuhalten sind – ich bin auf dem Gebiet leider kein Fachmann.

Hier die Details in der Übersicht:

  • Klingenmaterial: 440C stainless steel,
  • Härte 58HRC
  • Klinge: 7.2 cm lang
  • Gesamtlänge: 17.5 cm
  • Zusammegeklappt: 10.0 cm
Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.

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Tobi
Tobi

Ich bin Tobias, Gründer von Snipz.de. Ich habe Snipz.de 2009 als privaten Blog gestartet und über die Jahre ist die Seite immer mehr gewachsen, so dass hinter Snipz.de mittlerweile ein richtiges Team und eine Firma steht. Im richtigen Leben arbeite ich seit 2006 als Informatiker und bin seit einigen Jahren als IT Consultant für einen Großkonzern im Bereich Dokumentenmanagement und Outputmanagement tätig - falls ihr mal ein Projekt im Bereich Dokumenten-Druck, E-mail Versand oder Archivierung plant, könnt ihr mich gern kontaktieren. In meiner Freizeit beschäftige ich mich leidenschaftlich mit dem Thema Camping, Reisen und Wohnwagen und betreibe, zusammen mit meiner Frau, einen kleinen Camping-Blog. Zusammen mit unseren beiden Kindern versuchen wir so viel wie möglich zu Reisen und die Welt zu entdecken.

2 Comments
  1. § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

  2. Manchmal kann man die Bolzen an der Klinge abdrehen, dann ist es kein Einhandmesser mehr.
    Wer aber sowas nur Sammelt, der darf die Zuhause haben…oder wie Hans beschreibt in einer verschlossenen Tasche transportieren.

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